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Probe-Unterricht | Zeitfenster | Honorar | Reisekosten
Honorarfälligkeit | Terminveränderung | Widerruf

FAQ

 

Nachfolgend habe ich einige wichtige Aspekte zusammengetragen, die immer wieder nachgefragt wurden und die von bedeutender Grundlage für unsere Kooperation sind.

Probe-Unterricht
Am Beginn einer jeden neuen Zusammenarbeit biete ich zunächst für den Test der "gegenseitigen Chemie" einen kostenpflichtigen Probe-Unterrichts-Termin mit einer Zeitdauer von 2 Unterrichtsstunden (90 Zeitminuten) an, damit über die Fortsetzung unseres Kontaktes sowie über das benötigte Zeitfenster für den Unterricht beraten und entschieden werden kann.
Probe-Unterrichts-Leistungen bedauere ich leider nicht kostenlos anbieten zu können, jedoch biete ich hier einen Sonderpreis von € 10,00/Unterrichtsstunde (45 Minuten) inkl. Anfahrt, gesamt somit € 20,00 an, da bedingt durch die Durchführung der Dienstleistung Kostenaufwand entstanden ist, den ich aus eigenen finanziellen Mitteln leider nicht tragen kann. Es wird daher dankend um Verständnis gebeten.
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Unterrichts-Zeitfenster
Unterrichtszeiten werden nach weitestgehender Möglichkeit an Ihr persönliches offenes Zeitfenster angepasst, so dass das persönliche Zeitmanagement eines Hilfesuchenden nicht wesentlich umgestellt werden muß.
Sinnvoll ist mindestens ein wöchentlich dauerhafter Unterrichtstermin und ein Ausweichtag für Nachholtermine, da eine Verhinderung bei der Wahrnehmung des abgesprochenen Termins durch ein unvorhergesehenes oder plötzlich eintretendes Ereignis bei allen Beteiligten immer wieder möglich werden kann.
Im Bereich der Bildung hat sich bei meiner langjährigen praktischen Arbeit eine Zeitspanne von
3 - 4 Unterrichtsstunden zu jeweils 45 Minuten je Termin als optimal für Teilnehmer herausgestellt, die sich in der Altersgruppe der schulischen Oberstufe, Berufsbildung oder im Hochschulbereich befinden. Erfahrungsgemäß kann so ohne Zeitdruck eine Wissensvertiefung durch Hausaufgaben-Nachbesprechung und Beseitigung von Unverständnis am Lehrstoff durchgeführt sowie ein Lernfortschritt erreicht werden.
Bei einer notwendigen Veränderung der Zeitabsprache gilt gegenseitig als verpflichtend und vereinbart, dass diese so früh wie möglich dem anderen Bildungspartner offenbart wird, damit sich jeder Beteiligte auf diese Veränderung einrichten kann. Durch diesen frühzeitigen Informationsfluss habe ich die Möglichkeit mein Zeitmanagement entsprechend zu ändern und zu versuchen, einen anderen Lernenden in das freigewordene Zeitfenster zu verlegen.

Die nachfolgenden Konditionen des Honorars, der Betreuungszeit, der Reisekosten sowie der Zahlungsbedingungen in allen Fällen, sind nur möglich, wenn hierüber mit keiner Vermittlungsagentur eine Vereinbarung getroffen ist.

Falls Sie Vermittlungsgebühren zu zahlen haben, erstatte ich diese auf Ihre Bitte hin nach dem 2. Unterrichts-Tag. Die Höhe des Erstattungsbetrages, der bis zu € 10,00 betragen kann, richtet sich nach der jeweils vermittelnd tätigen Agentur, da auch ich dort Honorare zu entrichten habe, die einen Betrag bis zu € 90,00 ausweisen können.
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Honorar
Die Honorarhöhe richtet sich nach Ihren persönlichen Möglichkeiten und ist von Ihnen

frei wählbar

für einen Einzel-Unterricht in den Stufen

€ 11,00 - € 14,00 - € 17,00
für einen Gruppen - Unterricht (ab 2 Teilnehmer)
Stufen € 10,00 - € 12,00 - € 14,00 je Teilnehmer für
1 Unterrichtsstunde (45 Minuten).

Die Mindestzeitabnahme beträgt für jeden Unterrichtstag
2 Unterrichtsstunden (90 Minuten).

Bei Ihrer Entscheidung zur Frage der Höhe des Betrages der Honorierung, die Sie mir gewähren möchten, bitte ich Sie darum, daß Sie Ihre finanzielle Möglichkeit, Liquidität und Bonität wohlwollend großzügig überdenken, die finanzielle Belastung auf die Tragbarkeit für die gesamte geplante Dauer der Betreuungszeit prüfen und sich nach diesen Kriterien entscheiden.

Die flexibele Honorarhöhe begründet sich mit meinem Wunsch, daß ich frei von finanziellen Pflichtvorgaben jedem Hilfesuchenden die Möglichkeit bieten möchte, in der Bandbreite seiner finanziellen Möglichkeiten mit mir zu kooperieren und mein Einkommen sich durch den maximal möglichen Honorarbetrag aller Schüler in eine mittlere Höhe versetzt wird.

Kosten für meine Dienstleistung im Bereich der berufsbildenden Fächer können Sie steuerrechtlich von Ihrer Steuerlast absetzen und somit Steuern sparen bzw. erstattet bekommen. Die hierfür notwendige und von Ihrem Finanzamt anerkannte Quittung erhalten Sie auf Wunsch am jeweiligen Monatsende, in dem Zahlungen an mich erfolgt sind.

Ob mein Wunschdenken hinsichtlich meiner Einkünfte aus dieser Tätigkeit erreicht wird, das liegt, wie Sie unschwer erkennen können, an der Gemeinschaft der betreuten Hilfesuchenden und der Situation, ob diese Lernenden Ihren real möglichen finanziellen Beitrag leisten, um den ich bitte.
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Reisekosten-Pauschale

Zuzüglich zum Honorar erbitte ich bei einem Hausbesuch eine Anfahrt-Kosten-Pauschale in Höhe von € 10,00 bis zu € 15,00..
Grundlage der Reisekosten ist, daß auch Sie Zeitaufwand und Reiseausgaben zu tragen hätten, wenn der Unterrichtsort in meinen Schulungsräumen stattfindet und Sie anreisen würden.

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Fälligkeit der Honorierung
Honorar und Reisekosten erbitte ich, falls, wie bereits ausgeführt, keine andere Vereinbarung getroffen ist, am jeweiligen Ende eines Unterrichtstages in bar. Alternativ besteht die Möglichkeit als Vorauszahlung mit Rechnung für die vereinbarten Unterrichtsstunden im Monat eine Zahlung zu leisten.
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Nachträgliche Terminveränderung
Falls es nach dem Probe-Unterrichts-Termin zu einer weiteren Zusammenarbeit mit mir kommen sollte, so möchte ich als vereinbart wissen:

  • Im Falle des Ausfalls von Unterricht durch Absage von Ihnen und der Situation, dass kein Nachholtermin durchgeführt werden kann, daß das Honorar unter Fortfall der Reisekosten für den ausgefallenen Unterricht trotzdem von Ihnen am nächsten Unterrichtstag in bar gezahlt wird

Der Grund für die erbetene Ausfallzahlung ist, dass neben der so entstehenden Disziplin zur Einhaltung der vereinbarten Unterrichtszeit, eine kleine soziale Sicherheit für mich gebildet wird.
Da ich hauptberuflich von der Tätigkeit im Bildungsbereich lebe und meistens keine andere Einnahme für die von Ihnen abgesagte Unterrichtszeit habe, hoffe ich auf Ihr Verständnis und Entgegenkommen.

Falls ich jedoch eine anderweitige Honorierung für die ausgefallene Zeit mit Ihnen erreichen kann, so entfällt selbstverständlich Ihre Zahlungspflicht, die ich Ihnen auch unverzüglich mitteilen werde.

Falls es zur Unterrichtsabsage durch mich kommen sollte, so biete ich einen Nachholtermin an, damit der sich im Rückstand befindliche Lehrstoff aufgearbeitet werden kann.

Bei Unterrichtsausfall durch meine Verursachung entfällt selbstverständlich Ihre Zahlungspflicht für die nicht erhaltene Unterrichtszeit.

Es gilt als vereinbart, dass eine Vertrauensbasis hinsichtlich des Verdienstausfalles besteht, die in der Bildung unverzichtbar ist. Regressansprüche jeglicher Art an meine Person, die sich aus dem Dienstleistungsverhältnis der Unterrichtserteilung ergeben könnten, gelten als ausgeschlossen.

Ihre berechtigte Forderung zur Glaubhaftmachung meiner Angaben hinsichtlich des eventuell von mir behaupteten Verdienstausfalles bei Unterrichtsausfall ohne Nachholtermin, den Sie, egal aus welchen Gründen auch immer, verursacht haben, gilt als nicht vereinbart und ausgeschlossen.

Falls Ihre Absage zum Unterrichtstermin mich so spät erreicht, dass ich mich bereits auf der Anfahrt zu Ihnen befinde oder bei Ihnen eingetroffen bin, so möchte ich als vereinbart wissen, dass die Reisekostenpauschale von Ihnen beim nächsten persönlichen Kontakt gezahlt oder bei vollendeter Fehlanfahrt sofort von Ihnen in bar geleistet wird. Die Zahlungspflicht für das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung und Durchführung eines Nachholtermins.

Für Fragen zu diesen im Individualfall veränderlichen Aspekten der Grundlagen unseres Kontaktes stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung und berücksichtige auch Ihre diesbezügliche Anregung.

Im Fall der freien Bewerbung um Ihren Auftrag hoffe ich, daß Sie nach Sichtung der Ihnen vorliegenden Offerten und Profilbilder der Leistungserbringer, die sich um die Vergabe Ihres Auftrages bemühen, sich für mein Angebot entscheiden oder Sie die Zuweisung meiner Person durch eine Vermittlungsagentur als den 1. Qualitätsbeweis meiner Qualifikation beurteilen und wir zu einer für alle Beteiligten harmonischen und erfolgreichen Zusammenarbeit finden werden.
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Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften

  • Bei einem Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher, der eine entgeltliche Leistung zum Gegenstand hat und zu dessen Abschluss der Verbraucher
    • durch mündliche Verhandlungen an seinem Arbeitsplatz oder im Bereich einer Privatwohnung,
    • anlässlich einer vom Unternehmer oder von einem Dritten zumindest auch im Interesse des Unternehmers durchgeführten Freizeitveranstaltung oder
    • im Anschluss an ein überraschendes Ansprechen in Verkehrsmitteln oder im Bereich öffentlich zugänglicher Verkehrsflächen bestimmt worden ist (Haustürgeschäft), steht dem Verbraucher ein Widerrufsrecht gemäß § 355 zu. Dem Verbraucher kann anstelle des Widerrufsrechts ein Rückgaberecht nach § 356 eingeräumt werden, wenn zwischen dem Verbraucher und dem Unternehmer im Zusammenhang mit diesem oder einem späteren Geschäft auch eine ständige Verbindung aufrechterhalten werden soll.
  • Die erforderliche Belehrung über das Widerrufs- oder Rückgaberecht muss auf die Rechtsfolgen des § 357 Abs. 1 und 3 hinweisen.
  • Das Widerrufs- oder Rückgaberecht besteht unbeschadet anderer Vorschriften nicht bei Versicherungsverträgen oder wenn
    • im Fall von Absatz 1 Nr. 1 die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Abschluss des Vertrags beruht, auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden sind oder
    • die Leistung bei Abschluss der Verhandlungen sofort erbracht und bezahlt wird und das Entgelt 40 Euro nicht übersteigt oder
    • die Willenserklärung des Verbrauchers von einem Notar beurkundet worden ist.

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